Kein Datenschutz von Rechts wegen kann für das Fiasko der Sicherheitsbehörden herangezogen werden. Im Zentrum des Versagens
agierten vielmehr nichts sagende Ämter für Verfassungsschutz mit Geheimhaltungs-Fanatismus.
Noch frecher ist die Attacke auf die NSU-Untersuchungsausschüsse in
Bayern, Sachsen und Thüringen. Sie sind gemäß der föderalen politischen
Struktur nicht nur berechtigt, sondern geradezu gehalten, das
Sicherheitsversagen im eigenen Bundesland aufzuklären.
Mit seinen unsachlichen Auslassungen hat Herr Wendt leider wieder einmal
eitel seinen Ruf als unberufener Ober-Sheriff bedient.
Berlin, den 17. Oktober 2012
|