Warum Diäten?

Das Grundgesetz definiert in Artikel 38,1: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Abgeordnete haben ein „freies Mandat“, im Unterschied zum „imperativen Mandat“, das sie an feste Order binden würde.

Die politische Unabhängigkeit von Abgeordneten soll z. B. durch ihre Immunität gewahrt werden. Sie dürfen nicht juristisch verfolgt werden. Es sei denn, das Parlament hebt die Immunität auf, weil die Strafverfolgung nichts mit der freien Meinungsbildung im Parlament zu tun hat.

Abgeordnete verfügen zudem über ein Zeugnisverweigerungsrecht, ähnlich wie Journalisten, Anwälte, Ärzte oder Pastoren. Sie können dadurch all jene Bürgerinnen und Bürger schützen, die sich vertrauensvoll an sie wenden und somit die politische Arbeit der Abgeordneten befördern und anregen.

Zugleich sollen Abgeordnete sozial unabhängig sein - damit sie frei entscheiden können. Wären sie finanziell abhängig, dann unterlägen sie möglicherweise Lobby-Drücken oder gar Drohungen, die ihre Entscheidungen beeinflussen. Die „soziale“ Frei-Stellung heißt im allgemeinen Sprachgebrauch „Diäten“.
 

 

17. Bundestag
 

 

 

 Diäten-Transparenz

 Meine Diäten

 Diäten-Streit


 
 
 
 

 

 

3.1.2010
Impressum

 

Seitenanfang

 

Startseite
www.petra-pau.de